Freitag, 29.03.2024 10:18 Uhr

"New Perspectives" - Medientage München 2021

Verantwortlicher Autor: Gerhard Bachleitner München, 05.11.2021, 16:43 Uhr
Presse-Ressort von: Dr. Gerhard Bachleitner Bericht 13173x gelesen
Das Isarforum im Herbstlicht.
Das Isarforum im Herbstlicht.  Bild: Veranstalter

München [ENA] Neue Perspektiven wollten die Medientage München im Oktober 2021 der Medienbranche zeigen, und das galt schon für die Veranstaltungsform. Im Gegensatz zum Vorjahr war nun mit der 3G-Regel ein realer Veranstaltungsort im Rahmen eines Hybrid-Konzeptes zugänglich.

Aufgrund der beschränkten Besucherzahl brauchte man das ICM auf der Neuen Messe nicht. Das Isarforum auf der Museumsinsel nahm mit seiner innerstädtischen Lage für sich ein - sobald man das von der Stadt selbstverschuldete Baustellenelend vor dem Haus hinter sich gelassen hatte. Bespielt wurden das Planetarium und das IMAX-Kino sowie die Eingangsräume. Die XR-Area erhielt die Anmutung von nächtlichen Katakomben, doch weil sich dort die Realität in den VR-Brillen ereignete, machte das nichts aus. Die überschaubare Räumlichkeit und Besucherzahl ließ die Veranstaltung überraschend familiär werden, wie sie vor 30 Jahren schon mal gewesen war.

Dies ließ virtuell allerdings auch die Marktdimensionen der verhandelten Medien und 'global player' schrumpfen. Großes Kino war hier nur der Raum, das IMAX-Kino; in der Videoübertragung sah die schmale Bühne eher wie ein Wohnzimmer aus. Gleichwohl wurden die traditionellen Gipfel weiter bestiegen, der Medientage-Gipfel, der TV-Gipfel, der Audio-Gipfel und zeitgeistbedingt auch ein Nachhaltigkeits-Gipfel. Der Medientage-Gipfel, früher auch Elefantenrunde genannt, war alles andere als elefantös.

Der neue Präsident der BLM, Dr. T. Schmiege, meldete sich als Veranstalter zu Wort, der Bayerische Ministerpräsident Dr. M. Söder plauderte im Interview über seine Sicht auf die Medien, G. Wiedenfels durfte einen ungenierten Werbevortrag für seinen Sender Discovery halten, Dr. Mai Thi Nguyen-Kim, die man in aktueller Nomenklatur wohl eine Science-Influencerin nennen könnte, war aufgrund ihrer neuen ZDF-Wissenschaftsshow Maithink eingeladen, und in der Diskussion sprachen die einschlägigen 'Stakeholder' ihre Absichten, Erfahrungen und Beschwernisse an.

Die Diskussion der Stakeholder

Sky kündigte - oder sollte man sagen: drohte? - fürs nächste Jahr in Deutschland einen eigenen Fernseher an, Sky glass. Es reicht heute also offenbar nicht mehr, einen Fernsehzuschauer mit vorinstallierten und vorab plazierten "Apps" (für die natürlich Provisionen fließen) vom linearen Fernsehen oder von der eigenen Entscheidung über etwaige OTT-Inhalte abzuhalten. Jetzt muß es schon der ganze Kasten sein. Zur Erinnerung: als Kirch seinerzeit die D-Box auf den Markt brachte, war die Empörung über diese proprietäre Hardware groß, und noch jahrelang stritt man sich mit den Öffentlich-Rechtlichen um deren diskriminerungsfreien Zugang.

Dies wurde schließlich zur Initialzündung für HbbTV, das aber auch heute noch, gerade weil es ein neutrales Protokoll ist, ein Schattendasein führt. Daß dieser Rückkanal von Vodafone aktuell nicht unterstützt wird, erwähnte Firmenchef Dr. H. Ametsreiter natürlich nicht, wurde dem Unternehmen aber am Donnerstag von Dr. M. Müller (Pro7) in der Diskussion über den Medienstaatsvertrag zurecht vorgehalten. Auch RTL ist unterwegs zu einem "vollintegriertes Medienunternehmen", zumal aufgrund der Fusion mit Gruner+Jahr. Man wolle "alle Marken aus einer Hand" anbieten und "positive Unterhaltung" liefern.

Spötter würden die ARD vergleichsweise als volldesintegriertes Medienunternehmen bezeichnen, würden damit aber gewiß nicht dem Programmauftrag gerecht. Die neue BR-Intendantin Dr. K. Wildermuth sah sich erst einmal mit einer neuerlichen ARD-Programmreform beschäftigt. Auch die Mediathekenarchitektur wird weiterhin als Baustelle betrachtet. Die Ausspielwege über Aggregatoren und Plattformen verfolgt man aufmerksam bis mißtrauisch.

Wildermuth wiederholte die bekannte Forderung, die Sortier- und Präferenzalgorithmen bei den Sozialen Medien sollten offengelegt werden. Die Frontstellung ist seit langem in der IT- und Medienwelt, aber auch der Wirtschaft insgesamt gut bekannt: die Kleinen und Schwachen heischen Neutralität, Transparenz und fairen Wettbewerb, die globalen Wettbewerbsvermeider agieren proprietär und intransparent.

Das Nutzererlebnis beim Fernsehen

Ein Detail aus dieser Konfrontationszone wurde auch im anschließenden Digitalisierungsbericht erwähnt. Seitdem sich neue Fernsehgeräte immer weiter von ihrer Zweckbestimmung für lineares Fernsehen entfernen - wer entfernt sie von dort? -, wird die Regulierung der Benutzeroberflächen zu einer neuen, alten Aufgabe. In der Tat sind schon die Fernbedienungen dieser Geräte befremdlich, deren Flexibilität einerseits durch Einsparung von Tasten erheblich eingeschränkt ist, auf denen aber in knalligen Farben drei oder vier Tasten für amerikanische Streaminganbieter prangen.

Wie sich diese Strategie im O-Ton anhörte, konnte man später in der Connected-TV-Diskussion von Ch. Russ, Samsung, erfahren. Es gehe dem Gerätehersteller darum, "content experience" zu schaffen. Da ist wohl eine kleine, irreführende Perspektivenverschiebung am Werke; für das Nutzererlebnis ist der Nutzer zuständig, und das Endgerät hat ihm in keiner Weise vorzugreifen, weder durch die Menüstruktur, noch durch "Empfehlungen".

Obwohl ja die neuen Oberflächen angeblich die Orientierung erleichtern oder jedenfalls dieses Ziel verfolgen, hat die Suchzeit bis zur tatsächlichen Programmwahl zugenommen. Russ erwähnte auch, daß sich 29 % der Samsung-Fernsehzuschauer vom Inhalteangebot überfordert fühlen. In diesem Zusammenhang taucht auch ein bemerkenswertes Motiv für Streaming-Abos auf: fast ein Drittel der Zuschauer hält dem jeweiligen Streaming-Anbieter wegen der Personalisierung und der Inhalteempfehlungen die Treue. D.h. die von den Anbietern geschaffene Unübersichtlichkeit rechtfertigt den Abgriff der persönlichen Daten, um diese künstliche Komplexität wieder zu reduzieren.

Medienrecht unter Aktualisierungsdruck

Das Thema der Medienregulierung zu behandeln, bot das einjährige Bestehen des aktuellen Medienstaatsvertrages den Anlaß, und passend wurde diese Diskussion dem Europa-Tag der Juristen vorgeschaltet. Der Medienstaatsvertrag bündelt einerseits die Ländergesetzgebungen und ist andererseits auf das EU-Medienrecht mit entsprechenden Vorgaben verwiesen. Daß dieser Vertrag seinen Gestaltungsspielraum nutzt, wurde allerdings unterschiedlich akzentuiert. Vertreter der Medienwirtschaft, Dr. St. Korehnke, Vodafone, und Dr. M. Müller, Pro7, warnten vor einem deutschen Sonderweg oder gar einem Wettlauf bei der Regulierung und einer zu weit gehenden Public-Value-Präferenz.

Vertreter der Politik, hier H. Raab von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, später Dr. F. Herrmann, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei und Medienminister, und im öffentlichen Auftrag die DLM (Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten), Dr. W. Kreißig, fanden das deutsche Regulierungsmodell hingegen vorbildlich, auch für den Rest der EU. Schon das Duale System mit seiner staatsfernen Aufsicht sei nachahmenswert. Nun nehme man die Regulierung der Intermediäre in Angriff, denn die Auffindbarkeit der Inhalte müsse gewährleistet, die Transparenz der Plazierung sichergestellt sein.

Mit der Plattformregulierung habe man im übrigen lange Erfahrung, denn das Kabelnetz war seinerzeit auch nichts anderes als eine Plattform, und was dort als "must carry" praktiziert wurde, sei jetzt "must found". Freilich hinkt der Vergleich ein klein wenig: einst ging es um technische Mangelverwaltung, heute aber geht es um bewußt, nämlich ökonomisch herbeigeführte Mangelverwaltung. Wer mehr zahlt, wird besser plaziert. Als ökonomischer Akteur kann übrigens auch der Staat agieren, wie wir im Falle der geplanten Kooperation des Bundesgesundheitsministeriums mit Google erleben mußten.

Damals wollte der Staat genehme Gesundheitsinformationen zur Pandemie bei der Suchmaschine lancieren. Kreißig schilderte, wie hier das Diskriminierungsverbot verletzt wurde. An staatlichen Versuchen, Einfluß auf das "unregulierte" Internet zu nehmen - selbstverständlich immer im Dienste höherer Werte und der Demokratie - wird es gewiß auch in Zukunft nicht mangeln. *

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Photos und Events Photos und Events Photos und Events
Info.