Donnerstag, 28.03.2024 16:16 Uhr

Querdenken Demo verboten! Kuriose Begründung!

Verantwortlicher Autor: Jochen Behr Schweinfurt, 09.05.2021, 20:40 Uhr
Nachricht/Bericht: +++ Politik +++ Bericht 11127x gelesen

Schweinfurt [ENA] Die Querdenken Demo, die bundesweit in der Szene beworben wurde mit rund 3.700 Teilnehmern in Schweinfurt auf dem Volksfestplatz wurde in der Nacht von Freitag auf heute um kurz vor 23:30 Uhr mit einer offiziellen Pressemeldung der Stadt Schweinfurt und des Polizeipräsidiums Unterfranken verboten. Der Verbotsbescheid wurde dem Anmelder mit der Polizei persönlich überbracht. Was war passiert?

Die Ereignisse überschlugen sich am Freitag Abend, nachdem der mediale Druck der Lokalpresse auf den Oberbürgermeister der Stadt Schweinfurt und der Polizeibehörde immer mehr anstieg mit Vorwürfen warum und weshalb so eine Großdemo bei einer Inzidenz von fast 300 überhaupt genehmigt wurde und nachdem die Stadt Schweinfurt über Tage hinweg ihre Entscheidung gerechtfertigt hatte, kippte diese nun doch um. Was war passiert?

Der polizeibekannte Anmelder aus dem Landkreis Schweinfurt hatte schon mehrfach Querdenken Demos angemeldet und war den Behörden und der Polizei bereits bekannt. Gegen ihn so hieß es die Tage seitens der Polizei liege nichts vor, was ein Verbot der Kundgebung rechtfertigen würde. Die Abwägung der Grundrechte zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit brachte für die Stadt Schweinfurt das Ergebnis, dass unter strengen Auflagen so eine Großdemo mit rund 3.700 Personen stattfinden darf. Dafür bezog die Stadt Schweinfurt und der Oberbürgermeister massenhaft Prügel von fast allen Parteien und diversen linksgerichteten Organisationen. War das zu viel Druck?

Der Anmelder hatte bereits am 1. Mai einen Demozug veranstalten wollen wie schon zuvor auch und hatte diesen nicht genehmigt bekommen aus Sicherheitsgründen so hieß es wegen der sehr hohen Inzidenz. Er zog damals vor das Verwaltungsgericht Würzburg und verlor, diesmal mit den gleichen strengen Auflagen allerdings nur für eine stationäre Kundgebung ohne Demozug klagte der Anmelder wieder vor dem Verwaltungsgericht Würzburg und verlor erneut. Das war dann der Stadt zu viel des Guten und auch den übergeordneten Behörden. Wegen der erneuten Klage erfolgte das Verbot der Großdemo, ist das zulässig?

Ohne das jetzt hier juristisch bewerten zu können wirkt das für den Laien sehr dünn. Die Stadt argumentiert so, dass jemand, der gegen Auflagen klagt, die er nicht einhalten will damit signalisiert, dass er sich auch nicht an die Auflagen halten wird und daher die Gesundheit der Teilnehmer überwiegt dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Für einen Laien klingt das komisch, denn wenn Querdenker eine Kundgebung veranstalten wollen, weil diese mit den Infektionsschutzmaßnahmen nicht einverstanden sind dann ist generell auch ohne Klage davon auszugehen, dass diese es mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder dem Mindestabstand nicht so ernst nehmen wollen, dass man erst durch eine Klage das erkenne wirkt von außen etwas merkwürdig.

Welche juristischen Konsequenzen sich nun daraus ergeben ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar, ob die Stadt Schweinfurt auf Schadensersatz verklagt wird ist nicht bekannt. Die Bevölkerung jedenfalls atmet auf und freut sich über das Verbot, jedenfalls alle, die eh nicht hingegangen wären. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für zukünftige Querdenker Veranstaltungen? Darf nun nicht mehr gegen Auflagenbescheide geklagt werden? Immerhin ist in einem Verwaltungsakt der Rechtsbehelf immer anzugeben, wo der Antragsteller auf seine Rechte hingewiesen wird, die er wenigstens dem Papier nach zu haben scheint, aber bei deren Ausübung mit Nachteilen zu rechnen hat, jedenfalls bei der Stadt Schweinfurt?

Angeblich wurde der Anmelder nicht anwaltlich vertreten bei seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht, ob das aus finanziellen Gründen war ist nicht bekannt. Er hätte noch in weitere Instanzen gehen können, aber das wäre für ihn mit Kosten verbunden gewesen. Auch gegen den Verbotsbescheid von Freitag Abend hätte er noch am Samstag früh Klage einreichen können und alle Instanzen durchlaufen können, finanziell nicht unerheblich und ohne Anwalt schwierig zumindestens nach der 1. Instanz. Und immer die Zeit im Nacken ob das dann noch alles Sinn machen würde für Menschen, die von weiter weg extra angereist wären. Aber es wird sicherlich nicht die letzte Querdenker Kundgebung in Schweinfurt gewesen sein und es bleibt spannend wie es weiter geht.

Für den Artikel ist der Verfasser verantwortlich, dem auch das Urheberrecht obliegt. Redaktionelle Inhalte von European-News-Agency können auf anderen Webseiten zitiert werden, wenn das Zitat maximal 5% des Gesamt-Textes ausmacht, als solches gekennzeichnet ist und die Quelle benannt (verlinkt) wird.
Zurück zur Übersicht
Photos und Events Photos und Events Photos und Events
Info.